Häufige Fragen - Widerspruch
Entstehen Kosten bei einem Widerspruch?
Für die Durchführung des Widerspruchsverfahrens entstehen keine Verwaltungsgebühren. Gebühren entstehen erst im Rahmen einer Klage vor dem Sozialgericht.
Lediglich bei Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen für Sie Kosten. Wenn der Widerspruch vollumfänglich Erfolg hat, werden diese Kosten im Rahmen der gesetzlichen Regelungen erstattet.