Häufige Fragen - Beschwerdeausschuss
Wie ist der Beschwerdeausschuss besetzt?
Der Beschwerdeausschuss ist paritätisch besetzt. Ihm gehören je drei Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und der Krankenkassen sowie ein unabhängiger Vorsitzender an (§ 3 Abs. 1 Prüfvereinbarung).