Häufige Fragen - Beschwerdeausschuss

Wie ist der Beschwerdeausschuss besetzt?

Der Beschwerdeausschuss ist paritätisch besetzt. Ihm gehören je drei Vertreter der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen und der Krankenkassen sowie ein unabhängiger Vorsitzender an (§ 3 Abs. 1 Prüfvereinbarung).

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