Häufige Fragen - Widerspruch
Muss ich persönlich vor dem Beschwerdeausschuss erscheinen?
Eine persönliche Anhörung findet ab einer Nachforderungssumme/Kürzungssumme von 25.000 Euro immer statt.
Bei Nachforderungen/Kürzungen unterhalb dieses Betrages können Sie einen Antrag auf Anhörung in der Sitzung des Beschwerdeausschusses stellen.