Häufige Fragen - Allgemein
Kann ich meine Praxisbesonderheiten vorsorglich der Prüfungsstelle melden?
Die vorsorgliche Meldung von Praxisbesonderheiten ist nicht notwendig. Bitte sehen Sie daher von einer Meldung ab.
Sie haben die Möglichkeit in einem konkreten Prüfverfahren eine Stellungnahme abzugeben und Praxisbesonderheiten anzugeben.